Kanzlei Pulsnitz

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Mitglied im ST VERBUND EWIV

Lohnabrechnung - Preisübersicht


Gebührenvereinbarung zur Lohn- und Gehaltsabrechnung gemäß § 34 i.V.m. § 4 StBGebV - gültig ab 01.01.2007 Tätigkeit

Erstmalige Einrichtungen § 34(1) und (5) StBGebV
 

Erstmalige Einrichtung der Lohnbuchhaltung nach Zeitgebühr
Erstmalige Einrichtung der Baulohnbuchhaltung nach Zeitgebühr
Einrichten eines Lohnkontos: Festlohn oder variabler Lohn nach Zeitgebühr
Einrichten eines Lohnkontos: Baulohn nach Zeitgebühr


Anfertigen der monatlichen Lohnabrechnung je Arbeitnehmer/Aushilfe § 34 (2) StBGebV
 

  • Lohnsteueranmeldung
  • Beitragsnachweise SV
  • Führen von Lohnjournalen und Lohnkonten
  • Erstellen von Überweisungsträgern / Schecks oder DFÜ-Belegen für Lohn/SV/LSt/VWL

 

  pro Arbeitnehmer und Monat
Festlohn/-gehalt 9,00 €
variabler Lohn (z.B. Stunden-, Umsatz-. Akkordlöhne) 9,00 €
Baulohn 10,00 €
Baulohn kalendertägliche Erfassung 12,00 €
Pauschallohn 9,00 €
   
Abrechnungen/ Anträge je Arbeitnehmer/ Aushilfe § 34 (5) StBGebV  
   
mon. An-/Abmeldung zur/von Krankenkasse (DEÜV/manuell) nach Zeitgebühr
Jahresmeldung KK, LSt-bescheinigung nach Zeitgebühr
Manuelle Entgeltmeldung
nach Zeitgebühr
Lohn- und Gehaltsbescheinigung nach Zeitgebühr
Bearbeitung/Änderung freiwillige und private KV nach Zeitgebühr
Antrag Lohnfortzahlungserstattung nach Zeitgebühr
Antrag auf Mutterschaftsgeld nach Zeitgebühr
Antrag auf Erziehungsgeld nach Zeitgebühr
Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt nach Zeitgebühr
Bescheinigung für die Kindergeldkasse nach Zeitgebühr
Ausfüllen der Lohnsteuerkarte (manuell) nach Zeitgebühr
Ausfüllen der Lohnnachweiskarte (Maler, Dachdecker) nach Zeitgebühr
Bearbeitung einer Pfändung nach Zeitgebühr
Erklärung zur Teilnahme am Umlageverfahren für KK nach Zeitgebühr
   
Sonstige Tätigkeiten § 34 (5) StBGebV  

 

Brutto-/Nettoabrechnungen (Lohnvorweg LOVOR) nach Zeitgebühr
Nachweis für Berufsgenossenschaft nach Zeitgebühr
Bearbeitung von Kurzarbeitergeldanträgen nach Zeitgebühr
Bescheinigungen für Banken und Ämter nach Zeitgebühr
Unfallmeldungen zur Berufsgenossenschaft nach Zeitgebühr
sonstige Sonderarbeiten und deren Vorbereitung nach Zeitgebühr

Teilnahme an

  • Lohnsteuerprüfungen
  • BfA/LVA/KK - Prüfungen
  • AA/ULAK/ZVK - Prüfungen
  • Berufsgenossenschaftsprüfung


incl. Bereitstellung der erforderlichen Arbeitsmittel und Räumlichkeiten

nach Zeitgebühr
sonstige Bescheinigungen, Anträge, Tätigkeiten, telefonische Auskünfte nach Zeitgebühr
Mehrarbeiten infolge nicht ordnungsgemäßer Unterlagen nach Zeitgebühr

 

*Zeitgebühren: 25 Euro pro halbe Stunde

Alle Preise sind Nettopreise. Die Gebühr erhöht sich um die Auslagenpauschale gem. § 16 StBGebV in Höhe von 20% oder maximal 20 EUR (ab 01.01.2007) je Angelegenheit sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
 




Letzte Änderung: 28.04.2010 - 19:04:26

Einladung zum Mandantenseminar 2012

am Montag, den 6. Februar 2012 um 17:00 Uhr
in der „Mittelschänke“ Ohorn, Hauptstr. 3

 

 

Möchten Sie mehr über uns erfahren?
Sie erreichen uns während der Kanzleizeiten Montags bis Freitags von 8.00 - 16.30 Uhr.

Rufen Sie uns an in Pulsnitz: 035955 - 72974 oder in Bautzen: 03591 - 46102-0
Wir freuen uns auf Sie.

 

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