Kanzlei Pulsnitz

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Kanzlei Bautzen

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Gründercoaching - Art und Höher der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt
- in den Neuen Bundesländern (einschl. Berlin-Ost) 65%
- in den Alten Bundesländern (einschl. Berlin-West) 50%
des Beraterhonorars. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 320 EUR bei einem maximal Tagessatz von 750 EUR. Mitfinanziert werden maximal 10 Beratertage. Eine Erhöhung der Förderung ist ggf. im Rahmen der Landesmodule möglich.
Antragsverfahren
Anträge können nach erfolgreicher Präsentation des Vorhabens im Rahmen der Gründertage und Bestätigung durch die Kammer und die KfW gestellt werden. Interessierte Gründer wenden sich mit ihren Konzepten an die zuständigen Kammern.
Einladung zum Mandantenseminar 2012
am Montag, den 6. Februar 2012 um 17:00 Uhr
in der „Mittelschänke“ Ohorn, Hauptstr. 3
Möchten Sie mehr über uns erfahren?
Sie erreichen uns während der Kanzleizeiten Montags bis Freitags von 8.00 - 16.30 Uhr.
Rufen Sie uns an in Pulsnitz: 035955 - 72974 oder in Bautzen: 03591 - 46102-0
Wir freuen uns auf Sie.

Ziele und Gegenstand